
Wenn ein Anbieter die vertragliche Maximalgeschwindigkeit nicht mindestens einmal in einem Messzeitraum bieten kann, wird gegen den Vertrag verstoßen. Die Bundesnetzagentur sagt dann Hilfe zu. (Bundesnetzagentur, Vodafone)
Source: Golem
1. Dezember 2017 Category: Games
Wenn ein Anbieter die vertragliche Maximalgeschwindigkeit nicht mindestens einmal in einem Messzeitraum bieten kann, wird gegen den Vertrag verstoßen. Die Bundesnetzagentur sagt dann Hilfe zu. (Bundesnetzagentur, Vodafone)
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