Der Bundesnachrichtendienst muss seine Metadaten-Sammlung einschränken. Selbst in anonymisierter Form gebe es dafür keine gesetzliche Grundlage, entschied das Bundesverwaltungsgericht. (BND, Datenschutz)
Source: Golem
Der Bundesnachrichtendienst muss seine Metadaten-Sammlung einschränken. Selbst in anonymisierter Form gebe es dafür keine gesetzliche Grundlage, entschied das Bundesverwaltungsgericht. (BND, Datenschutz)
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