Wer seine Strom- oder Gaszählernummer herausgibt, muss mit einer ungewollten Kündigung seines Vertrags beim Energieversorger rechnen. (VZBV, Verbraucherschutz)
Source: Golem
Verbraucherzentrale: Werbeanrufe mit untergeschobenem Vertrag nehmen zu
26. März 2021 Category: Games