Inzwischen gibt es mehrere widersprüchliche Urteile zur Löschung von Kommentaren bei Facebook. Anders als das OLG Karlsruhe sieht das OLG München die Nutzungsbedingungen nicht als maßgebliches Kriterium. (Netzwerkdurchsetzungsgesetz, Soziales Netz)
Source: Golem